Sie haben ein solches Schreiben noch nicht erhalten, gehen aber davon aus, dass eine Pflichtverteidigung möglich (z.B. da Sie vorbestraft sind, der Widerruf der Bewährung droht oder Ihnen Raub oder der Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel vorgeworfen wird)?
Kommen Sie zu uns – wir beantragen bei Gericht, dass Ihnen Dr. Gau als Pflichtverteidiger beigeordnet wird und fordern unverzüglich Akteneinsicht an.
Nachdem wir Akteneinsicht erhalten haben, bereiten wir gemeinsam mit Ihnen das Verfahren vor und geben für Sie eine Einlassung ab.
Wie erklären Ihnen, welche Strafhöhe möglich ist und bereiten für Sie sprechende Argumente auf (z.B. neuer Job, neue feste Bindung etc.).
Im Verfahren selbst stellen wir für Sie Beweisanträge und stellen den vorhandenen Zeugen Fragen, die Sie entlasten.
Sollten Sie verurteilt werden, legen wir – wenn Sie es wünschen und die Verurteilung als zu hoch empfinden – Berufung oder Revision ein und kämpfen für Ihr Recht.
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