- Ihnen oder Ihrem Angehörigen/Bekannten ein Verbrechen vorgeworfen wird (z.B. Raub, Räuberische Erpressung, Menschenhandel, Schwere Körperverletzung, Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge etc.)
- dem Opfer ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde
- Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich mindestens 3 Monate in U-Haft befunden haben
- Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich nicht selbst verteidigen kann (Betreuung, Psychosen etc.)
- N o t f a l l n u m m e r : 0 1 5 7 7 / 0 7 5 3 0 1 0 -
Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden von der Staatskasse übernommen. Sollten Sie aber über Geld verfügen, wird der Staat die Kosten nach dem Verfahren von Ihnen zurückfordern.
Sie haben vorrangig das Recht, einen Strafverteidiger zu benennen, der Ihre Pflichtverteidigung übernehmen soll. Sie sollten diese Chance nutzen, einen Anwalt zu nehmen, der nicht vom Gericht vorgeschlagen wird, sondern einen, den Sie aufgrund seiner Qualifikation wählen.
Allerdings übernimmt nicht jeder Rechtsanwalt Pflichtverteidigungen, so dass Sie dies vorher absprechen sollten. Dies Suche nach einem Rechtsanwalt, der Pflichtverteidigungen übernimmt, kann daher gerade, wenn Not am Mann ist, zeitraubend sein.
Melden Sie sich bei uns - Gerne übernehmen wir Ihre Pflichtverteidigung. Selbstverständlich erleiden Pflichtverteidigte bei uns keinen Qualitätsverlust – hier zählt der Mensch.
Die Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Gau ist unter Umständen sogar bundesweit möglich, also auch, wenn Sie nicht im Landgerichtsbezirk Dortmund wohnen.
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